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§ 23 EStG,Verkaufsverpfichtung,Kaufverpflichtung

Unser Mandant hat von seinem Vater vor neun Jahren eine Immobilie geschenkt bekommen. Der Vater hatte diese ebenso von seinem Vater geschenkt bekommen mit der Auflage einer dauernden Last. Diese dauernde Last wurde vom Enkel ebenso übernommen (musste diese aber nur ein Jahr bezahlen, da der Großvater dann verstarb). Das Gebäude wird schon immer vermietet. Nun steht ein Verkauf des Gebäudes an. Nachdem die Übernahme der dauernden Last einen teilentgeltlichen Erwerb verursacht und die stillen Reserven in der Immobilie enorm sind, sollten die zehn Jahre abgewartet werden, dass kein Spekulationsgewinn gem. § 23 EStG zum Tragen kommt. Der Verkauf ist somit frühestens im Frühjahr 2022 möglich. Der Käufer hätte aber gerne eine Absicherung, da er auch jetzt schon die Anschlüsse für die Gasheizung benutzen möchte. Ist es schädlich, jetzt beim Notar eine Kaufverpflichtung bzw. Verkaufsverpflichtung zum Tag x zum Preis x zu vereinbaren? Es soll kein Kaufvertrag sein, nur eine Verpflichtung, ggf. mit Vertragsstrafe, falls einer der beiden Parteien die Konditionen nicht einhält.
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