Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Dieselskandal,Echter Schadenersatz

Eine Ehefrau hat im Jahr 2014 im Privatvermögen ein Gebrauchtfahrzeug mit Vorsteuerabzug erworben und umsatzsteuerpflichtig an den Ehegatten für dessen Gewerbebetrieb für mtl. brutto 800 € vermietet. Aus den Anschaffungskosten von brutto 71 T€ wurde der Vorsteuerabzug geltend gemacht. Sie erzielt sonstige Einkünfte gem. § 22 EStG und gibt USt-VA ab. Ab 2020 hat die Ehefrau die Kleinunternehmerregelung angewandt und das Fahrzeug ohne Umsatzsteuer für mtl. 500 € vermietet. Im Juni 2020 erfuhr die Ehefrau von Manipulationen am Fahrzeug (Dieselskandal) und hat den Autobauer auf Rückabwicklung verklagt. Im Mai 2021 steht der Abschluss der Verhandlung an, und die Ehefrau wird aller Voraussicht nach 50 T€ für die Rückgabe des Fahrzeugs erhalten. Der Differenzbetrag zu den ursprünglichen Anschaffungskosten entfällt auf die Nutzung des Fahrzeugs (Nutzungsentschädigung) und wird vom Rückzahlbetrag abgezogen. So ergibt sich der Betrag von 50 T€. Folgende Fragen stellen sich: ESt: Unterliegt die Rückabwicklung der ESt? Muss diese im Rahmen von § 23 EStG versteuert werden? Ändert sich am Sachverhalt etwas, wenn das Fahrzeug seit 3/2021 nicht mehr vermietet und stattdessen von der Ehefrau privat genutzt wird? USt: Unterliegt die Rückabwicklung der USt? Muss eine Korrektur des damaligen Vorsteuerabzugs durchgeführt werden? Ändert sich am Sachverhalt etwas, wenn das Fahrzeug seit 3/2021 gar nicht mehr vermietet und stattdessen von der Ehefrau privat genutzt wird?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen