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§ 23 EStG,privates Veräußerungsgeschäft,Einbringung GbR

Ein Ehepaar erwarb zu je 1/2 ein bebautes Grundstück mit notarieller Urkunde vom März 2011. Die Eintragung des Eigentümerwechsels erfolgte im Mai 2011. Es ist nunmehr beabsichtigt, die bestehende Bruchteilsgemeinschaft in eine GbR „zu wandeln“. Nach der Eintragung der geänderten Rechtsform in das Grundbuch möchten die Eheleute zwei weitere Gesellschafter durch den Verkauf von je 45 % der Anteile in die GbR aufnehmen. Frage 1: Führt die Begründung der GbR zu einem nach § 23 EStG relevanten Geschäft? Falls die Frage mit „Ja“ zu beantworten ist, ist die GbR-Gründung nach § 23 EStG relevant, wenn die Gründung und/oder die Eintragung der GbR im Grundbuch zehn Jahre nach dem Tag der Eintragung des Eigentümerswechsels im Jahr 2011 liegt? Frage 2: Liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn der oben beschriebene entgeltliche Verkauf der GbR-Beteiligungen mehr als zehn Jahre nach der notariellen Beurkundung des im Jahr 2011 getätigten Grundstückskaufs oder der damals erfolgten Eintragung des Eigentümerwechsels vorgenommen wird?
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