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Erbauseinandersetzung,privates Veräußerungsgeschäft,§ 23 Absatz 1 Nummer 1 EStG

Folgender Fall liegt zugrunde: Die Erblasserin vererbt ihren beiden Kindern zu gleichen Teilen eine Wohnung und Barvermögen. Die Wohnung hat denselben Wert wie das Barvermögen, ein Kind übernimmt die Wohnung, das andere das Barvermögen, es fließt kein Geld. Liegt möglicherweise dennoch eine Anschaffung i.S.d. § 23 EStG vor, wenn die Erbin, die die Wohnung übernimmt, auch ein im Zusammenhang mit der Wohnung bestehendes Darlehen übernimmt?
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