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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,Berechnung Zehn-Jahres-Frist

Ist § 23 I Nr. 1 Satz 2 EStG so zu verstehen, dass die Frist von zehn Jahren, die zwischen einer Bebauung, Erweiterung oder Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes und der Veräußerung des Grundstücks zwar nicht eingehalten wird, jedoch nicht zu einem privaten Veräußerungsgeschäft führt, solange das Grundstück länger als zehn Jahre im Eigentum steht? Im vorliegenden Sachverhalt ist das Grundstück mit einem MFH (drei Einheiten) im Jahr 2010 erworben worden, und im Jahr 2014 wurde das Dachgeschoss um eine weitere Wohnung ausgebaut, so dass nunmehr vier Einheiten vorhanden sind. Die Kosten werden als Herstellungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Ist es richtig, dass ein Verkauf im Jahr 2021 zu keinem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 I Nr. 1 EStG führt, da zwischen Anschaffung im Jahr 2010 und Veräußerung im Jahr 2021 der Zeitraum von zehn Jahren überschritten wird und die Herstellung der vierten Wohnung nicht relevant ist?
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