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Grundstückstausch,§ 23 EStG

Es geht um eine GmbH & Co. KG, die VuV-Einkünfte bezieht (Kommanditist ist neben der GmbH Geschäftsführer). Diese besitzt eine landwirtschaftliche Fläche, die sie vermietet. Sofern die Gesellschaft zustimmt, wird die Gemeinde ein Baugebiet ausweisen, innerhalb dessen die GmbH & Co. KG Grundstücke mit rd. 7.000 qm im Eigentum hat. Sollte das Baugebiet bis 2020 realisiert werden, dann würde die Gesellschaft erhalten: a. Ein landwirtschaftliches Flurstück mit 9.000 qm im Wert der heutigen 7.000 qm, b. Zusätzlich voraussichtlich drei Baugrundstücke über je ca. 500 qm = 1.500 qm x 200–250 €/qm = 300–375 T€ Marktwert. Frage: Mit welchem Wert werden die neuen Flurstücke a. und b. im Anlagevermögen eingebucht? Als Fortschreibung mit dem bisherigen Buchwert, oder müssen die stillen Reserven aufgedeckt werden? Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung scheidet ja m.E. wegen fehlender Betriebsvermögenseigenschaft aus.
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