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Erbauseinandersetzung,Anschaffung Grundstück,Immobilie

Fall Die Mutter, die zwei Söhne hat, baut 1986 ein Haus auf ihrem Grundstück. Sie verstirbt 2017. Der eine Sohn bezahlt dem anderen Sohn 150.000 € und erhält dafür in der Erbauseinandersetzung das gesamte Grundstück, das er bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken nutzt. 2021 verstirbt der Bruder, der das Grundstück besaß, und sein Bruder erbt es. Der Bruder veräußert das Grundstück für 500.000 € noch im Jahr 2021. Fragen: Ist der gesamte Veräußerungsgewinn des Grundstücks steuerfrei gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG, da das Grundstück seit 1986 im Familienbesitz war, oder ist das Ausbezahlen des Erbes an den Bruder im Jahr 2017 als entgeltlicher Vorgang anzusehen, weswegen die Grundstücksveräußerung zu 50 % entgeltlich ist? Kann die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch den Erblasser dem erbenden Bruder zugeschrieben werden, weswegen § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG auf den Veräußerungsgewinn des ganzen Hauses angewendet werden kann?
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