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Einkommensteuer,Mining,Steuererklärungspflicht

Mein Mandant hat in den Jahren 2011 und 2012 Mining von Bitcoins hobbymäßig betrieben und ist nicht am Markt gewerblich nachhaltig aufgetreten. Die geschürften Bitcoins wurden viele Jahre gehalten und im Jahr 2018 und 2019 mit hohem Gewinn verkauft. Auch wenn davon auszugehen ist, dass die private Vermögensverwaltung nicht überschritten ist, stellt sich die Frage, ob er trotzdem verpflichtet ist, den Vorgang in der Steuererklärung zu deklarieren.
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