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Kombinierte Basisversorgung mit Bu-Rente,Besteuerung BU-Rente mit Ertragsanteil,abgekürzte Leibrente

Unsere Mandantin hat eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, diese wurde mit einer Rürup-Rentenversicherung kombiniert. Die gezahlten Beiträge wurden im Rahmen der Basisvorsorge steuerlich geltend gemacht. Jetzt ist der Versicherungsfall eingetreten, unsere Mandantin hat Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wurden gerichtlich geltend gemacht, und man einigte sich in einem Vergleich auf einen einmaligen Abfindungsbetrag. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass es sich um keine steuerbare Leistung i.S. des § 22 EStG handelt (siehe FM Schleswig-Holstein v. 26.11.2019, ESt-Kurzinformation Nr. 2019/23). Jetzt hat allerdings die Versicherung eine Rentenbezugsmitteilung über den Abfindungsbetrag erstellt mit Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 07.12.2011 (Rentenbezugsmitteilung), Punkt 23, und vertritt die Rechtsauffassung, dass es sich um eine einmalige Leistung aus einer Basisversorgung handelt, da die Berufsunfähigkeitsversicherung an diese gekoppelt wurde. Ist das richtig? Wird durch die Kombination in der Einzahlungsphase von BU-Versicherung und Rürup-Rente die Abfindungszahlung steuerpflichtig als Leistung aus zertifiziertem Basisrentenvertrag?
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