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Privates Veräußerungsgeschäft,Immobilie,Spekulationsfrist

Unser Mandant hat mit seiner Ehefrau zwei unbebaute Grundstücke gekauft. Der Notarvertrag UR-Nr. XXX/2002 ist vom 18.04.2002. Die Eheleute möchten jetzt auf diesen Grundstücken zwei Einfamilienhäuser bauen. Nach der Fertigstellung möchten unsere Mandanten die Immobilien verkaufen. Frage: Handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft, da die Immobilien gebaut werden?
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