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Realteilung Grundstücks-GbR,Beginn neuer Zehnjahreszeitraum,§ 23 EStG

Eine vermögensverwaltende GbR besteht aus den Gesellschaftern A und B zu je 50 %. Das Vermögen besteht in vermietetem Grundbesitz (zwei in etwa gleichwertige Mehrfamilienhaushälften, die grundbuchrechtlich geteilt werden können und sollen). A möchte seinen Anteil zu Geld machen. Nach erfolgter Teilung soll daher eine Haushälfte an Dritte verkauft werden. Die andere Haushälfte möchte B übernehmen. Das Doppelgebäude befindet sich seit über zehn Jahren im Eigentum der GbR. Es soll unbedingt vermieden werden, dass im Zuge der GbR-Auflösung durch Veräußerung/Erwerb der jeweiligen Gebäudehälften ein stpfl. Veräußerungsgewinn anfällt oder der Zehnjahreszeitraum gem. § 23 EStG hierdurch neu zu laufen beginnt. Den Gesellschaftern schweben folgende alternative Vorgehensweisen vor: a) Die GbR verkauft nach Grundbesitz-Teilung eine Haushälfte. Im Rahmen der GbR-Auseinandersetzung erhält A das Bargeld und B die andere Haushälfte. b) Die GbR wird zunächst aufgelöst, und A und B übernehmen dabei je eine Haushälfte. A veräußert seinen Grundbesitz an Dritte. B behält seine Haushälfte. Sind beide Wege gangbar? Welche ist die zu empfehlende Vorgehensweise?
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