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Grundstücksveräußerung,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken,§ 23 EStG

Ein Steuerpflichtiger hat im Jahr 2020 eine Eigentumswohnung erworben. Diese war zunächst fremdvermietet. Ab Mitte 2021 soll die Wohnung unentgeltlich an die 24-jährige, in Ausbildung befindliche Tochter überlassen werden. Für die Tochter wird noch Kindergeld bezogen. Im Jahr 2022 wird die Tochter 25. Der Anspruch auf Kindergeld entfällt. Die Tochter befindet sich jedoch weiterhin in der Ausbildung. Im Jahr 2023 soll die Wohnung verkauft werden. Gilt die Überlassung der Wohnung an die Tochter als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, so dass kein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG vorliegt? Spielt es dabei eine Rolle, ob für die Tochter ein Anspruch auf Kindergeld besteht oder nicht? Ändert sich der Sachverhalt, wenn auch der Lebenspartner der Tochter mit in die Wohnung einzieht, der ebenfalls keine Miete zahlen soll?
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