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Kryptowährungen,Staking,Sonstige Einkünfte

Durch Lending und Staking stellt man seine Krpytowährungen = Coins als Sicherheit zur Verfügung und erhält dafür als Belohnung weitere Coins. – Erhöht sich dadurch die Spekulationsfrist der Kryptowährungen von einem Jahr auf zehn Jahre? – Und wenn ja, zählt die erhöhte Dauer dann nur für die neu erhaltenen Coins oder auch für die ursprünglichen Coins, die als Sicherheit hinterlegt wurden? – Wie verhält es sich mit Kryptowährungen, die vor dem Lending oder Staking schon ein Jahr im Besitz waren, also bei denen die Spekulationsfrist vorbei ist, gelten hier andere Regeln? – Fällt auf die neu erhaltenen Coins auch ohne Verkauf die Abgeltungssteuer, also ca. 25 %, an? Sprich: Zählt dies als sofort zu versteuernde Einnahme und wenn ja, wo sind diese in der Steuererklärung anzugeben (glaube Anlage SO Zeile 8), und wie hoch ist der Freibetrag (glaube 245 €)? – Ist es richtig, dass man als Werbungskosten pauschal 20 € pro Monat in der Anlage SO Zeile 11 eintragen kann?
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