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Einkommensteuer,Veräußerung eines Grundstücks,Zehn-Jahres-Frist

Eheleuten gehört ein Grundstück, welches bis 12/2019 als Lagerfläche im Betrieb mit 50 % des Ehemanns aktiviert war. Ab 31.12.2019 wurde das Grundstück entnommen. Das Grundstück gehört den Eheleuten länger als zehn Jahre. Beide haben auch keine anderen Gründstücke die letzten Jahre verkauft, d.h. kein gew. Grundstückshändler. Entnahme Ehemann aus Betrieb 31.12.2019; hier beginnt neue Zehnjahreslaufzeit? Jetzt stellen sich folgende Fragen: Wenn jetzt das Gebäude errichtet und beides verkauft wird, sind 50 % auf auf jeden Fall zu versteuern (Ehemann)? Was ist mit den 50 % der Ehefrau, steuerbar oder steuerfrei nach § 23 EStG? Gibt es Probleme ggf. mit der Abfärbetheorie?
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