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§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG,Neubau

Sachverhalt: A baut eine Immobilie (EFH) für die Eigennutzung in einem Ort 0,45 h entfernt vom aktuellen Wohnort, um dichter an der Arbeitsstätte der Frau zu wohnen. Dann ändern sich die Verhältnisse, die Frau kündigt, hat somit nicht mehr den Job in dem anderen Ort, und es wird das Grundstück direkt neben dem aktuellem Wohnsitz verkauft, und A kauft es auch, da A gerne an dem Ort wohnen bleiben möchte, da nun kein MFH vor seinen aktuellen Wohnsitz gebaut wird, da A jetzt auch das Nachbargrundstück gehört. Fragen: 1. A möchte jetzt das gebaute Haus verkaufen in dem Ort 0,45 h entfernt, wo eigentlich eingezogen werden sollte, aber auf Grund der oben beschriebenen Fälle es nicht mehr dazu kommt (Verkauf mit Gewinn). Ist dieser Gewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig oder steuerfrei? Sollte dieser steuerpflichtig sein, reicht es dann aus, wenn der Mandant sich einen Tag dort anmeldet und dann wieder abmeldet, damit die Steuerfreiheit erreicht wird? Oder was ist notwendig, sollte hier überhaupt eine Steuerpflicht vorliegen, dass der Verkauf steuerfrei erfolgen kann? Denn hier wurde nicht mit der Absicht gebaut, dass anschließend verkauft wird, und das nachweislich. 2. Frage: Ist es grundsätzlich so, wenn eine bestehende Immobilie gekauft wird und diese direkt bezogen werden kann (da keine Vermietung), dass dann nach einem Tag Anmeldung und Einzug die Wohnung wieder steuerfrei veräußert werden kann? Denn in dem anderen Fall ist es ja so, dass man mindestens ein Jahr drin wohnen muss, doch aber nur, wenn die Wohnung zuvor vermietet wurde, oder?
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