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Unfallversicherung,Zahlungen

Das Mandat erhält infolge eines Arbeitsunfalls folgende Leistungen, fraglich ist die einkommensteuerrechtliche Behandlung: 1. Rente aus einer privaten Unfallversicherung, Leistung gem. § 178 (1) VVG 2. Einmalzahlung/Kapitalleistung aus dieser privaten Unfallversicherung 3. Rente aus der gesetzlichen BG nach § 56 (1) SGB VII
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