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Privates Veräußerungsgeschäft,Unentgeltlicher Erwerb,Erbschaftsteuer

Sachverhalt: A hat eine Immobilie von B (Freund von A) voll unentgeltlich im Jahre 2020 geerbt. A hat für die Erbschaft rund 59.000 € Erbschaftsteuer gezahlt. B hatte die Immobilie im Jahre 1994 von C (Vater von B) voll unentgeltlich erhalten. A beabsichtigt, die Immobilie entgeltlich zu verkaufen. Frage: 1. Welcher Anschaffungszeitpunkt ist bei § 23 EStG relevant (1994 oder 2020)? 2. Stellt die Erbschaftsteuer eine Schuld dar und liegt somit ein (teil-)entgeltlicher Vorgang im Jahr 2020 vor?
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