Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 23 EStG,Begriff der Anschaffungskosten

Höhe der Anschaffungskosten i.S.d. § 23 EStG Im Rahmen der Scheidungsfolgevereinbarung erhielt meine Mandantin im Jahr 2013 von ihrem Ex-Mann Immobilien übertragen. Eine Immobilie wurde 2018 veräußert. Strittig ist, wie die Anschaffungskosten i.S.d. § 23 EStG im Jahr 2013 zu ermitteln und der Berechnung des Spekulationsgewinns zugrunde zu legen sind. Im Rahmen der Außenprüfung bei meiner Mandantin vertritt das Finanzamt die Ansicht, als Anschaffungskosten sei nicht der von den Eheleuten in der Scheidungsfolgevereinbarung festgelegte Wert von 265.000 € (davon 110.000 € bar und 155.000 € Darlehensübernahme) für die Übertragung als Anschaffungskosten maßgeblich. Vielmehr sei eine vereinfachte Bewertung nach §§ 184 ff. BewG zu Grunde zu legen. Dieses Vorgehen führt bei Veräußerung der Immobilie H-Straße im Jahr 2018 zu folgendem Ergebnis: Verkaufserlös 270.000 € Ertragswert 169.838 € AfA ./. 16.771 € Veräußerungsgewinn lt. FA 116.933 € Aus der „Berechnung“ des Finanzamts ergibt sich ein Veräußerungsgewinn von rd. 118 T€. Mithin ist zwischen 2013 und 2018, in nur 54 Monaten, eine Wertsteigerung von 59 % eingetreten. Gleichwohl soll Frau M. die Immobilie zu einem um 95 T€ (265 T€ ./. 170 T€), folglich um 56 % über dem Wert liegenden Preis vom Ex-Mann erworben haben (Schenkung im Rahmen der Scheidung?). § 23 EStG enthält keinen Hinweis darauf, dass die Wertermittlung nach den §§ 184 ff. BewG zu erfolgen hat. Meines Erachtens hat Frau M. im Rahmen der Scheidung einen „Vermögensausgleich“ i.H.v. 265.000 € erhalten, der als Anschaffungskosten zu berücksichtigen ist. Der Wert scheint mir in Relation zu dem erzielten Verkaufspreis von 270.000 € nicht unangemessen oder willkürlich festgesetzt. Das Finanzamt hat bislang keine Rechtssvorschrift angeführt, nach der der Ertragswert nach BewG als Anschaffungskosten i.S.d. § 23 EStG anzusetzen ist.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen