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Privates Veräußerungsgeschäft,Erklärungspflicht bei Gewinn,Anfall Grunderwerbsteuer bei Weiterverkauf

Sachverhalt: A und B erwerben für 800.000 € eine Immobilie von C. Nach dem Kauf soll die Immobilie in Wohnungseigentum (Teilungserklärung) aufgeteilt werden. Anschließend verkaufen A und B eine Wohnung (3/8) für 300.000 € an D. Ein Veräußerungsgewinn entsteht bei der Weiterveräußerung nicht. Veräußerungspreis 300.000 € Anschaffungskosten 3/8 300.000 € Veräußerungsgewinn 0 € Die Veräußerung von A und B an D erfolgt innerhalb von zehn Jahren. Die Wohnungen sind alle fremdvermietet. Frage: Unterliegt die Weiterveräußerung der Einkommensteuer, § 23 EStG? Kann die Grunderwerbsteuer für den Kauf von A und B von C für den weiterverkauften Anteil 3/8 vermieden werden?
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