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§ 23 EStG,Veräußerung Miteigentumsanteile,Zuordnung Anschaffungskosten

Fall: A verkauft an B seine ideelle Hälfte eines Hauses, das seit über zehn Jahren in dem Besitz der beiden ist, für 150.000 €. B hatte für seine eigene Hälfte Anschaffungskosten von 0 €. B veräußert das Haus im selben Jahr für 300.000 € weiter an C. Frage: Die eine Hälfte des Hauses hat B länger als zehn Jahre besessen, und dieser Anteil ist daher steuerfrei. Sind bei dem frisch erworbenen ideellen Anteil des Hauses die Anschaffungskosten von 150.000 € voll gegen den halben Veräußerungspreis von 150.000 € zu rechnen und der steuerpflichtige Gewinn ist 0 €, oder müssen die Anschaffungskosten des Hauses insgesamt betrachtet werden und betragen 150.000 € und entfallen daher nur zu 50 % auf die steuerpflichtig veräußerte Haushälfte, so dass ein Veräußerungsgewinn von 75.000 € entsteht?
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