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Ferienimmobilie in ESP,Privates Veräußerungsgeschäft,§ 23 Abs. 1 EStG

Mein Mandant hat im Jahr 2017 einen Kaufvertrag für eine in Marbella zu errichtende Eigentumswohnung unterzeichnet. Diese sollte ursprünglich an Feriengäste vermietet werden, so dass in den STE 2017–2019 Werbungskosten in Abzug gebracht worden sind. Die Fertigstellung erfolgte Ende 2019. Die Vermietung sollte ab 2020 erfolgen. Aufgrund der Corona-Pandemie geschah dies jedoch nicht, sondern mein Mandant genoss die Eigennutzung so sehr, dass im Jahr 2020 und bis heute keine Vermietung erfolgte und auch nicht mehr geplant ist. Da für die Eigennutzung das Objekt perspektivisch zu klein ist, soll im Jahr 2022 eine Veräußerung erfolgen, Gewinn ca. 400 T€, Steuerpflicht Spanien 17 %. Steuerpflicht Deutschland? Keine Vermietung tatsächlich und Eigennutzung in den Jahren 2022, 2021 und 2020.
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