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§ 13 ErbStG,Verwaltungsvermögen,Schenkung

Es liegt uns vom Finanzamt der Bescheid zur Schenkungsteuer vor, der nach unserer Auffassung völlig falsch ausgestellt wurde und inhaltlich nicht die Vorgaben der §§ 13a und 13b ErbStG umsetzt. Ausgangsfall kurz skizziert: Unser Mandant M hat seinen Mitunternehmeranteil an einer Immobilien-GmbH & Co. KG verschenkt. Die KG ist gewerblich geprägt und hat zum Inhalt die Vermietung eines Betriebsgebäudes, das an die Betriebs-GmbH verpachtet ist. Zwischen den Gesellschaften besteht eine ertragsteuerliche Betriebsaufspaltung, da der Mandant zusammen mit seinen Mitgesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann. Der M hat die folgenden Schenkungen getätigt: a) Er hat 66 % seiner Beteiligung an der Immo-KG inklusive 88 % seiner Beteiligung an der Betriebs-GmbH (diese war/ist im Sonder-BV bei der KG bilanziert) seinem Sohn geschenkt. b) Er hat 33 % seiner Beteiligung an der Immo-KG inclusive 12 % seiner Beteiligung an der Betriebs-GmbH seiner Schwägerin (S) geschenkt, die bereits weitere Mitgesellschafterin in der Betriebs-GmbH war. Die Schenkung b) an die Schwägerin umfasste daher genau genommen 4,67 % der gesamten Betriebs-GmbH und 16,67 % der gesamten Immo-KG. Die Steuer- und Feststellungserklärungen sind bereits von uns erstellt und beim Finanzamt abgegeben. Es liegt nach unserer Auffassung EIN Schenkungsvorgang vor für EIN Betriebsvermögen, nämlich den Mitunternehmeranteil an der Immo-KG inklusive des Anteils an der Betriebs-GmbH im Sonder-BV der KG. Die Übertragungen an der KG und der GmbH wurden lt. Übertragungsurkunde eindeutig zum selben Zeitpunkt (01.01.2019) vorgenommen. Die Wertverhältnisse bei der GmbH sind wie folgt: Gemeiner Wert der GESAMTEN GmbH: 1,5 Mio. € Wert der Finanzmittel in der GmbH gesamt (vor Abzug von Schulden) 300.000 € → übertragener Wert, den die S an der GmbH erhalten hat = 4,67 % von 1,5 Mio. € = ca. 70.000 €. Unsere Fachfrage: Frage 1: Bisher liegt nur der Feststellungsbescheid für die GmbH-Anteile für die S vor, welchen das Finanzamt für den Schenkungsteuerbescheid wie folgt umgesetzt hat: Es wurde die Befreiung für Betriebsvermögen INSGESAMT versagt, da die Finanzmittel der GmbH über 90 % betragen würden (lt. Bescheid nämlich 300 T€ in Relation zu 70.000 € Wert des übertragenen Anteils → lt. FA 430 % Anteil des Verwaltungsvermögens. Der 90-%-Test kann sich doch nur auf den ANTEIL beziehen, welcher der S zuzurechnen ist aus dem Betriebsvermögen. Es kann doch nicht sein, dass der quotale Anteil am BV in Relation gesetzt wird zu den gesamten Finanzmitteln des Unternehmens (betrachtet werden 100 % des Unternehmens)? Richtig wäre es doch dann, dass 4,67 % übertragener Unternehmenswert (= ca. 70.000 €) ins Verhältnis gesetzt werden allenfalls zu dann 4,67 % der Finanzmittel (wäre 300 T€ * 4,67 = 14.000 €)? Frage 2: Da es sich um eine Betriebsaufspaltung – also EINEN Schenkungsvorgang von Betriebsvermögen in Form von Mitunternehmeranteil incl. GmbH-Anteile im SonderBV handelt, wäre doch ohnehin eine Verbundvermögensaufstellung/ein Verbund-Test für Verwaltungsvermögen nötig? Frage 3: Das Finanzamt hat einen Schenkungsteuerbescheid direkt an die S erlassen, in welchem NUR die Übertragung der GmbH-Anteile angeführt ist. Diese wären lt. Bescheid 70.000 € wert und nach Abzug von persönlichem Freibetrag von 20.000 € wären 50.000 € steuerpflichtige Bereicherung gegeben. Der Bescheid kann doch nicht (nur) für die GmbH-Anteile ergehen, da diese ja Sonder-BV in der „gesamten“ Schenkung sind. Somit ist der Bescheid doch gedanklich völlig falsch ausgestellt. Ist dieser dann verfahrensrechtlich evtl. unwirksam/unrichtig o.Ä.? Kann/soll gegen diesen völlig fehl am Platze ergangenen Bescheid ein Einspruch eingelegt werden mit der Beantragung, dass der Bescheid aufgehoben werden soll? Oder welcher verfahrensrechtliche Schritt wäre gegen diesen Bescheid geboten?
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