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Pflegeleistung,gemischte Schenkung,sonstige Einkünfte § 22 Nr. 3 EStG

Mandanten erhielten eine Immobilie geschenkt. Der Wert beträgt circa 500 T€. Im Gegenzug haben sich die Mandanten verpflichtet, diverse Betreuungsleistungen zu erbringen. Im Einzelnen ist dies Begleitung auf dem Weg zum Arzt, zu Freunden, zum Einkaufen und Ähnliches, weiter Straße kehren, Schneeräumen, Gartenpflege usw., weiter Kochen von Mittag- und Abendessen, weiter Begleitung zur Fahrt in den Urlaub und Wiederabholung aus dem Urlaubsdomizil. Im Rahmen der Schenkungssteuer-Erklärung würden diese Gegenleistungen abgezogen. Ist dies zutreffend? Plangemäß werden unsere Mandanten diese Leistungen nun dem Schenker gegenüber in den nächsten Jahren erbringen, dies voraussichtlich 15 Jahre lang. Führen die von unseren Mandanten erbrachten Leistungen dann zu einem einkommensteuerlich zu erfassenden Zufluss bei unseren Mandanten? Wird also fingiert, dass faktisch über den erhaltenen Wert der Immobilie Einnahmen zu erfassen und für Ertragssteuerzwecke zu versteuern wären? Würde im Zweifel sogar ein Beschäftigungsverhältnis zum Schenker unterstellt? Müsste dieser dann Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen?
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