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§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,Darlehensübernahme,Innenverhältnis

Der Vater überträgt seiner Tochter durch notariellen Vertrag ein Grundstück gegen Übernahme der Hypotheken. Der Vater besaß das Haus erst drei Jahre. Der Grundstückswert wurde mit 600.000 € angegeben, der Kaufpreis des Vaters belief sich auf 360.000 €, die Schuldenübernahme der Tochter auf 326.000 €. Somit ergibt sich ein teilentgeltlicher Erwerb, der nach § 23 EStG steuerpflichtig ist. Nunmehr stellt sich heraus, dass die Tochter kein Darlehen erlangen kann und der Vater weiterhin Schuldner der Hypothek bleibt. Der Notarvertrag wurde nicht geändert. Die Tochter zahlt dem Vater die Höhe der Darlehensraten. Frage: Der Vater hat rechtlich die Verbindlichkeit gegenüber der Bank. Ist hier dann noch ein Spekulationsgewinn anzusetzen? Kann der Notarvertrag nachträglich geändert werden? Wie stellt man die Zahlungen an den Vater dar?
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