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Verdienstausfall,Fünftelregelung

Fragestellung: Die Eheleute A waren beide Arbeitnehmer und können ihrer Beschäftigung aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls nicht mehr nachgehen. Beide erhalten seither einen jährlichen Verdienstausfall von der unfallgegnerischen Versicherung B. Fragen: 1.) Der Verdienstausfall setzt sich jeweils für jeden Ehepartner wie folgt zusammen: • 2013–2017: 60.449,79 € • 2018: 10.000,00 € • 2019: 10.000,00 € • 2020: 10.000,00 € • 2021: 10.000,00 € • 2022: 10.000,00 € • 2023: 10.000,00 € • 2024: 10.000,00 € Unterliegt der jährliche Verdienstausfall der Einkommensteuer gem. § 24 EStG, oder ist der jährliche Verdienstausfall dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG zuzuordnen? 2.) Ist die Fünftelregelung nach § 34 (1) EStG im vorliegenden Fall jährlich anwendbar? Kann man von einer Zusammenballung der Einkünfte ausgehen?
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