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privates Veräußerungsgeschäft,§ 23 Absatz 1 Nummer 1 EStG,Berechnung der Veräußerungsfrist

Ein Mandant von uns hat eine vermietete ETW verkauft. Die Wohnung wurde mit Kaufvertrag vom 29.12.2014 erworben und mit Kaufvertrag vom 08.12.2014 veräußert. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgte am 20.01.2015. Im Kaufvertrag ist vereinbart, dass der wirtschaftliche Eigentumsübergang und der Übergang von Nutzen und Lasten erst mit der Kaufpreiszahlung erfolgt. Liegt in diesem Fall ein Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG vor?
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