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Pensionskasse,Fünftelregelung,Kapitaloption

Mein Mandant hat in seiner aktiven Arbeitszeit monatlich in eine Pensionskasse eingezahlt. Dieser Betrag wurde von der Lohnbesteuerung ausgenommen und nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei behandelt. Mein Mandant wählt jetzt eine einmalige Kapitalabfindung der laufenden Ansprüche. Ist für diese einmalige Kapitalabfindung die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG (Fünftel-Regelung) möglich?
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