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§ 23 EStG,§ 6b EStG

Unsere Mandanten haben ein Vermietungsobjekt in einer GbR zwischen Eheleuten. Dieses Objekt gibt es seit 2015. Sie haben ein Angebot für den Verkauf dieses Objektes, was zu einem steuerpflichtigen Veräußerungserlös führen würde. Gleichzeitig planen sie innerhalb der GbR den Erwerb einer neuen Immobilie. Mir ist klar, dass es sich hierbei um Privatvermögen handelt und eine Übertragung des Veräußerungsgewinns in eine § 6b-Rücklage zur Anschaffung einer neuen Immobilie nur bei Betriebsvermögen möglich wäre. Gibt es Ihrer Meinung nach trotzdem eine Möglichkeit, die „Spekulationssteuer“ zu vermeiden?
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