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Einkommensteuer,Privates Veräußerungsgeschäft,Rückabwicklung

Am 10.09.2011 kauft Vater V von seinem Sohn S ein Mehrfamilienhaus im Wert von 300.000 €. Am 19.03.2019 kauft S das Grundstück für 400.000 € wieder zurück. Mit Einkommensteuerbescheid vom 28.01.2021 setzt das Finanzamt im Schätzverfahren den Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften an und unterwirft den Gewinn der Einkommensteuer. Gegen den Bescheid wurde fristgerecht Einspruch eingelegt. Nun beabsichtigen S und V, den Kaufvertrag vom 19.03.2019 rückabzuwickeln. Fragestellung: Würde die Rückabwicklung des Vertrags die Versteuerung verhindern? Ergäbe sich ein anderes Ergebnis, wenn noch keine Veranlagung durchgeführt worden wäre oder der Bescheid schon bestandskräftig wäre?
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