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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Teilung

Es besteht die Erbengemeinschaft X aus Schwester (S) und Bruder (B). In der Erbengemeinschaft befindet sich ein Grundstück (Flurstück 80). Es ist Privatvermögen und besteht schon seit über zehn Jahren. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung wird das Grundstück zunächst geteilt in die Flurstücke 80, 80/1 und 80/2. S erhält das Flurstücke 80/2 und B bekommt 80/1 und 80. Es wird insgesamt von einer Wertgleichheit ausgegangen. Einen Tag nach der Auseinandersetzung schenkt S ihrer Tochter (T) 50 % an dem Flurstück 80/2, die restlichen 50 % verkauft sie an den Freund von T. B verkauft vom Flurstück 80/1 50 % an T und 50 % an Freund von T. Frage: Sind die Veräußerungen hier insgesamt steuerfrei, oder unterliegen jeweils 50 % der Flurstücke (welche S und B im Rahmen der Auseinandersetzung erhalten haben) der Spekulationssteuer?
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