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Teilhabe,SGB IX,Einnahmen

Folgender Sachverhalt: Person A erhält von KK/RV nach dem SGB IX Leistungen für Teilhabe zur Mobilität (Teilhabe für Menschen mit Behinderung). Person B erledigt in diesem Rahmen für Person A diverse Aufgaben (Einkäufe, Tierpflege etc.) und erhält von Person A hierfür (von den von ihr erhaltenen Leistungen der RV) monatlich 250 €. Welche Einnahmen/Folgen resultieren hier für B? Welche Besonderheiten (ggf. Bescheinigungen/Aufzeichnungen) müssen vorliegen? Wie würde der Sachverhalt sein, wenn der monatliche Betrag auf 400 € lauten würde?
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