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§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,Fristberechnung,Parzellierung

Zuerst der Sachverhalt: Unser Mandant hat ein Grundstück mit Gebäude mit notariellem Kaufvertrag vom 22.07.2011 erworben. Die Gesamtfläche betrug 1.147 qm, unser Mandant hat eine Teilfläche von 607 qm erworben. Das Haus wurde abgerissen und am 30.01.2012 eine Auflassungserklärung zur Teilung des Grundstücks erstellt. Dadurch wurde das Grundstück in zwei Grundbücher zerlegt, die Fläche von 607 qm gehört unserem Mandanten, die übrigen 541 qm sind für diesen Fall nicht relevant. Auf seinem Grundstücksteil hat der Mandant dann ein neues Gebäude errichtet. Zu diesem Sachverhalt nun unsere Fragen: 1. Ist der Verkauf zehn Jahre nach dem Kaufvertrag, also ab dem 23.07.2021, steuerfrei möglich oder zehn Jahre nach der Teilung, also ab dem 31.01.2022? 2. Wäre es steuerschädlich, wenn der Kaufinteressent bereits vorab, zum Beispiel im Mai 2021, ein notarielles Angebot mit Bindung bis zum 30.09.2021 beziehungsweise 28.02.2022 macht, solange der Kaufvertrag erst nach dem Ende der Spekulationsfrist erstellt wird? 3. Ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers mit der Vermarktung vor Ablauf der Spekulationsfrist steuerschädlich?
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