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Privates Veräußerungsgeschäft,Verkauf vor Bebauung

Mandantin F kauft im Jahr 2017 ein unbebautes Grundstück. Sie finanziert den Kauf über ein Darlehen. Hier soll ein Haus errichtet werden, welches dann mit dem Grundstück verkauft wird. Vor Beginn des Baus wird ein Käufer gesucht. Zum Grundstückskaufvertrag mit der Verpflichtung zur Errichtung eines Hauses kam es erst im Jahr 2020. In den Jahren 2017–2019 sind bereits Werbungskosten entstanden (Zinsen, Grundstücksabgaben etc.). Es handelt sich nicht um einen gewerblichen Grundstückshandel. Mit der Veräußerung werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt. Frage: 1.) Sind die vorab entstandenen Werbungskosten zu berücksichtigen? Wenn ja, wann können diese berücksichtigt werden?
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