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Entschädigung,Tarifbegünstigung

Sachverhalt: Steuerpflichtiger ist in Altersteilzeit, Beschäftigungsverhältnis endet am 31.10.2022. Er erhält eine Abfindungszahlung in Höhe von 61.600 € ausgezahlt. Die Auszahlung sollte ursprünglich wie folgt erfolgen: 20.000 € im Oktober 2022, 41.600 € im Januar 2023. Meiner Meinung nach ist die geteilte Auszahlung schädlich für die Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung, die Auszahlung sollte im Januar 2023 als komplette Summe erfolgen, um in den Genuss der Fünftelregelung zu kommen und die bestmögliche Besteuerung zu erhalten. Frage: Ist die steuerliche Würdigung korrekt?
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