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Immobilie Österreich,§ 35a EStG,§ 15 EStG

Ein Mandant wohnt in München und ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Er möchte ein Ferienhaus in Kitzbühel in Österreich erwerben. Der Kaufpreis beträgt circa 2,0 Mio. €. Das Objekt wird primär selbst genutzt. Nach unserem Verständnis können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die im Rahmen der Nutzung dieser Immobilie anfallen, in der deutschen Steuerklärung angesetzt werden. Ist dies zutreffend? Der Mandant überlegt auch, die Immobilie zeitweise zu vermieten. Dies kann sowohl monatsweise an Dauermieter geschehen als auch wochenweise an wechselnde Feriengäste. Nach unserem Verständnis müssen diese Mieteinnahmen in Deutschland nicht erklärt werden. Im Gegenzug können natürlich auch keine Kosten angesetzt werden. Ist dies zutreffend? Einkünfte aus der Immobilie in Österreich unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt in Deutschland. Ist dies zutreffend? Etwaiger gewerblicher Grundstückshandel Der Mandant ist sich im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung nicht sicher, ob er die Immobilie auf Dauer behalten kann. Sofern er sich im Falle einer wirtschaftlichen Notlage von Immobilien trennen muss, zählt dann die Immobilie in Österreich bei der Beurteilung eines etwaigen gewerblichen Grundstückshandels ebenfalls als Zählobjekt mit? Ist diese also bei der Drei-Objekt-Grenze innerhalb von fünf Jahren zu berücksichtigen?
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