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Privates Veräußerungsgeschäft,Auszug

Meine Mandanten sind verheiratet und haben während der Ehe ein EFH erworben. Im Grundbuch sind beide zu je 50 % eingetragen. Nun ist die Ehefrau ausgezogen (April 2021), und der Ehemann bewohnt weiterhin das Einfamilienhaus. Die beiden minderjährigen Kinder werden derzeit im Wechselmodell betreut. Die Kinder sind aktuell an der bisherigen Adresse polizeilich gemeldet. Nun will der Ehemann den hälftigen Miteigentumsanteil erwerben. Fällt für diesen Verkauf für die Ehefrau Einkommensteuer an, wenn a) der Verkauf im Jahr 2021 oder b) der Verkauf im Jahr 2022 (oder später) stattfindet? Spielt es für die Beurteilung eine Rolle, wo die minderjährigen Kinder polizeilich gemeldet sind?
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