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Immobilie,Veräußerung,Frist

Unsere Mandantin Fr. J. hat sich einer Baugruppe angeschlossen. Mit Kaufvertrag vom 11.05.2011 hat sie Miteigentum an einem Baugrundstück erworben. Anschließend wurde das Grundstück von der Baugruppe bebaut, und Fr. J. ist Eigentümerin von zwei Wohnungen in dem Gebäude. Die Fertigstellung war Ende Dezember 2012. Eine Wohnung davon wurde als Ferienwohnung vermietet. Nun möchte Fr. J. diese Wohnung verkaufen. Frage: Welches Datum ist für die Berechnung der Veräußerungsfrist gem. § 23 EStG maßgebend bzw. wie berechnet sich die Frist im konkreten Fall?
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