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§ 23 EStG,Vertragsschluss,Zehn-Jahres-Frist

Der Mandant erwarb mit Kaufvertrag vom 11.3.2009 ein Objekt mit einer Wohnung und zwei Appartements, zahlbar zum 30.3.2009. Die Übergabe erfolgte lt. Kaufvertrag am 1.4.2009 unter der Voraussetzung, dass der volle Kaufpreis auf Notaranderkonto eingegangen war. Die Wohnung wurde zu eigenen Wohnzwecken genutzt, die Appartements wurden als Büros vermietet. Mit Vertrag vom 11.9.2018 veräußerte der Mandant das Gesamtobjekt. Die Übergabe erfolgt lt. Kaufvertrag mit dem Tag der Gutschrift des Kaufpreises auf dem Notaranderkonto. Laut Kaufvertrag ist die Rechtswirksamkeit des Vertrags davon abhängig, dass die Genehmigung des Verkäufers zu diesem Vertrag bis zum 10.4.2019 dem amt. Notar in unterschriftsbeglaubigter Form zugegangen ist. Laut Bestätigung der Bank erfolgte die Gutschrift auf dem Notaranderkonto am 16.4.2019, also außerhalb des Zehn-Jahreszeitraums. Der Mandant ist der Meinung, dass die Zehn-Jahresfrist eingehalten wurde und somit kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegt. Wie ist Ihre Meinung hierzu?
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