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Vermietung von Maschinen,Gewerblichkeit,§ 22 Nr. 3 EStG

Ein Mandant ist Eigentümer eines durch den Betrieb der Ehefrau gewerblich genutzten Grundstücks mit Halle (Wiesbadener Modell). Jetzt erwägt der Sohn, sich mit einem Abbruchunternehmen selbständig zu machen, wofür erhebliche Investitionen erforderlich sind, weshalb der Vater in die Finanzierung eingebunden wird. Es kam jetzt die Gestaltungsvariante auf, dass der Vater die beweglichen Wirtschaftsgüter (Investitionsvolumen 400.000 €) erwirbt und an den Sohn vermietet. Wenn der Vater den Bereich der Vermögensverwaltung nicht verlässt, liegen bei ihm Einkünfte nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 EStG vor, und es bleibt Privatvermögen, wobei die Spekulationsfrist des § 23 EStG zu beachten ist. Wenn der Restwert nach elf Jahren z.B. 1/3 beträgt, kann der Vater die Wirtschaftsgüter entweder an einen Dritten oder dann an seinen Sohn für z.B. 130.000 € verkaufen und diesen Ertrag steuerfrei vereinnahmen. Ist durch das Volumen der Bereich der privaten Vermögensverwaltung überschritten? Bestehen Bedenken gegen diese Gestaltung?
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