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Privates Veräußerungsgeschäft,Ehegatten,§ 23 EStG

Ich habe eine Mandantin, die mit ihrem Ex-Mann zusammen im Jahr 1984 ein Haus gekauft hat. Nach der Scheidung bewohnte der Ex-Mann das Haus alleine. Es wurde vereinbart, dass er seiner Ex-Frau erst ab dem 65. Lebensjahr Miete zahlen musste. So wurden erstmals für das Jahr 2018 Mieteinkünfte erklärt. Im Jahr 2020 hat der EM das Haus verkauft. Kommt es bei unserer Mandantin zu Einkünften nach § 23 EStG?
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