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§ 23 EStG,Nutzfläche,Spekulationsfrist

Mein Mandant hat am 01.09.2011 ein Sechsfamilienhaus gekauft. Zwei Wohnungen bewohnt er seit diesem Zeitpunkt selbst. Die anderen sind vermietet. Am 01.09.2016 hat er dieses Haus an seine Ehefrau zum marktüblichen Kaufpreis veräußert. Sie bewohnen weiterhin die beiden Wohnungen. Die anderen vier Wohnungen sind nach wie vor vermietet. Am 30.10.2021 will er in sein neu gebautes Einfamilienhaus umziehen. Unterliegt der Verkauf des Mehrfamilienhauses am 10.09.2021 dem § 23 EStG?
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