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§ 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG,Erbbaurecht,gemischte Schenkung

Die Stpfl. hat ein Erbbaugrundstück (Eigentum d. Stadt) von ihrer Mutter mit aufstehendem EFH 2013 geerbt, der Sohn der Stpfl. nutzt das Gebäude seit 2015 unentgeltlich. 2016 erwarb die Stpfl. das Grundstück (als Erbbauberechtigte verbilligt) von der Stadt, der Nachlass betrug 55.000 Euro bei einem Wert von ca. 190.000 Euro. Es wurde dazu ein Darlehen aufgenommen. Jetzt will sie das Grundstück (mit Gebäude) ihrem Sohn gegen Übernahme der Schulden (ca. 100.000 Euro) schenken (gemichte Schenkung). Wird hierdurch ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft ausgelöst?
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