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§ 23 EStG,Spekulationsfrist,Schenkung

Folgenden Sachverhalt: – Kauf einer Eigentumswohnung am 01.08.2011 durch die Eheleute (50/50 Anteile) – Im Jahr 2016 überträgt der Ehemann seine Anteile an die Ehefrau. – Eventueller Verkauf der Wohnung ab Oktober 2021 Die Wohnung wurde zum Zweck der Vermietung angeschafft und war auch durchgänging vermietet. Die Fragestellung: – Kommt es zu einem Spekulationsgewinn der übertragenen 50 % an die Ehefrau, oder bleibt der Verkauf nach dem 02.08.2021 steuerfrei?
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