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Einkommensteuer,Veräußerung eines Grundstücks,Zehn-Jahres-Frist

Sachverhalt: A hat eine Immobilie von B (Freund von A) voll unentgeltlich im Jahre 2013 erhalten. B hatte die Immobilie im Jahre 2000 von C (Vater von B) voll unentgeltlich erhalten. A beabsichtigt, die Immobilie entgeltlich zu verkaufen. Frage: Welcher Anschaffungszeitpunkt ist bei § 23 EStG relevant (2000 oder 2013)?
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