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Pensionskasse,betriebliche Altersversorgung,Kapitalauszahlung

Ein Mandant hat einem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung gewährt. Diese Altersversorgung wurde über einen Versicherungskonzern abgeschlossen. Mit Renteneintritt des Arbeitnehmers hat der Versicherer den Bruttobetrag als Einmalzahlung an den Mandanten ausgezahlt. Wie erfolgt die Weitergabe an den ehemaligen Arbeitnehmer? Handelt es sich aus Sicht des Arbeitnehmers um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder um sonstige Einkünfte? Muss eventuell eine Lohnabrechnung erstellt und der Bezug als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn abgerechnet werden? Oder wird der Auszahlungsbetrag in voller Summe an den ehemaligen Arbeitnehmer ausgezahlt, und dieser muss den Betrag als Rentenzahlung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung versteuern? Gleichzeitig würde die Sozialversicherung (KV/PV) über einen Zeitraum von zehn Jahren direkt vom ehemaligen Arbeitnehmer angefordert werden.
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