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Einkommensteuer,Veräußerung eines Grundstücks,Zehn-Jahres-Frist

Am 13.11.1987 wurde eine Immobilie vom Vater V an den Sohn B unentgeltlich übertragen. Die Übergabe erfolgt erst mit Tod des V. Ebenfalls am 13.11.1987 wurde ein Erbvertrag geschlossen, in dem geregelt wurde, dass Sohn B eine Abfindungszahlung an den Sohn A (= seinen Bruder) als Ausgleich für die erhaltene Immobilie zu leisten hat. Diese Zahlung ist erst nach Tod des V fällig. Die Zahlung beträgt 50.000 DM, der Wert der Immobilie beträgt 200.000 DM. V ist in 03.2014 verstorben. Die Zahlung der Abfindung und die notarielle Eigentumsumschreibung der Immobilie auf Sohn B erfolgten in 04.2014. Das Objekt soll im Jahr 2021 veräußert werden. Ist eine steuerfreie Veräußerung möglich?
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