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Private Berufsunfähigkeitsversicherung,Ertragsanteil

Frage 1: Der steuerpflichtige Ehemann erhielt seit 01.07.2017 eine monatliche Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Zahlung der Rente war vertraglich befristet bis zum 01.12.2028. Durch Tod des Ehemannes erlosch die Rente zum 31.10.2019. Unsere Frage: Welche Laufzeit wird für die Berechnung des Ertragsanteils der Rente herangezogen? Erfolgt die Versteuerung der mtl. Rente beim Ehemann (Einzelveranlagung)? Frage 2: Aus einer betrieblichen Altersversorgung nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG des Verstorbenen wurde eine einmalige Leistung in Höhe von 4.060,11 € ausbezahlt. Das verfügte Bezugsrecht hatte die Ehefrau. Unsere Frage: Wer hat die Einmalzahlung in der Steuererklärung (Einzelveranlagung) zu versteuern, der verstorbene Ehemann als Versicherungsnehmer oder die Ehefrau als Bezugsberechtigte?
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