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§ 23 EStG,Erbfall,Anschaffungskosten

Mandant A erwirbt zusammen mit seiner Ehefrau B vor 15 Monaten eine vermietete Immobilie. B verstirbt nun vor einem Monat. A veräußert anschließend die Immobilie. Sind die ehemaligen Anschaffungskosten von B bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns für A hinzuzurechnen und mindern den Veräußerungsgewinn von A entsprechend?
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