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Veräußerungsgeschäft,Spekulationsfrist,Rückübertragung

Mandanten haben in einem Ehevertrag 1994 den Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Am 2.3.1999 haben die Ehegatten einen zusätzlichen Vertrag über Ehegattenzuwendung geschlossen. Hier hat sich die Ehefrau verpflichtet, im Falle einer Scheidung die Hälfte des gemeinsam genutzten Einfamilienhauses auf ihren Ehemann zurückzuübertragen. Das Grundstück gehörte vor Übertrag auf die Ehefrau zu 100 % dem Ehemann. Am 31.07.2018 wurde die Rückübertragung beim Notar vereinbart, die Scheidung erfolgte am 30.09.2018. Es handelt sich hierbei um einen unentgeltlichen Erwerb durch den Ehemann. Meine Frage hierzu wäre: Wann beginnt die Spekulationsfrist zu laufen? Liegt hier ein Anschaffungsgeschäft vor wie bei Grundstücksübertragungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs?
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