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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Unentgeltliche Wertabgabe

Ein Arzt erbringt 85 % steuerfreie Ausgangsumsätze nach § 4 UStG und 15 % Ausgangsumsätze, die der Regelbesteuerung unterliegen. Auf die Anwendung des § 19 UStG wurde verzichtet. Der Arzt schafft einen Pkw an, den er zu mindestens 50 % für unternehmerische Tätigkeiten verwendet. Die Verwendung umfasst das Verhältnis der betrieblichen Fahrten (Fahrten Wohnung-Arbeit/Hausbesuche usw.) zu den privaten Fahrten. Im Zeitpunkt der Anschaffung macht der Arzt 15 % aus der für den Pkw in Rechnung gestellten Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend. Option A: Nach fünf Jahren (kein Fall nach § 15a UStG) veräußert er den Pkw. Option B: Nach fünf Jahren entnimmt er den Pkw für private Zwecke aus dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen. Unterliegt die Veräußerung in voller Höhe der Umsatzsteuer? Unterliegt auch die Entnahme in voller Höhe der Umsatzsteuer?
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